Ein Kind zu adoptieren ist eine besondere Form der Familiengründung. Sie unterscheidet sich jedoch aufgrund der doppelten Elternschaft in ihrer Entwicklung von dem Familienleben mit leiblichen Kindern. Adoptiveltern stellen sich darüber hinaus zusätzlichen Aufgaben und Problemen. Viele sind ungewollt kinderlos. Sie müssen lernen diese Umstände zu akzeptieren und ein verträgliches Verhältnis zu ihnen zu entwickeln.

Aufgrund der Tatsache, dass es in der Bundesrepublik Deutschland mehr adoptionswillige Bewerber als zur Adoption freigegebene gesunde Säuglinge und Kleinkinder gibt, kann die Bewerbung um ein Adoptivkind eine frustrierende, ärgerliche Erfahrung werden.

Die Adoptionsbewerber werden durch die Adoptionsvermittlungsstellen auf den Adoptionsprozess vorbereitet. Dazu gehört, dass diese notwendige Informationen zum Verfahren und zur besonderen Situation von Adoptivkindern erhalten. Die Fachkräfte sind aber auch dazu aufgefordert die Bewerber kennen zu lernen, um ihre Motivation und Eignung prüfen zu können. Sie sind dabei auf eine offene und vertrauensvolle Mitarbeit angewiesen.

Eine Reihe von Gesprächen sowie Bewerberseminare dienen zum einen dazu Adoptionsbewerber zu unterstützen und ihnen die Möglichkeit zur kritischen Auseinandersetzung mit ihrem Annahmewunsch zu ermöglichen.

Notwendige Unterlagen:

  • Fragebogen für die Aufnahme eines Adoptivkindes
  • Lebensbericht der Bewerber
  • Abstammungsurkunde
  • Heiratsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, ggf. Scheidungsurkunde
  • Einkommensnachweis
  • Führungszeugnis
  • Meldebescheinigung
  • ärztliche Bescheinigung
  • persönliche Fotos

Zudem können weitere Unterlagen notwendig sein. Zusätzlich gelten die gesetzlichen Bestimmungen der einzelnen Länder bei Internationaler Vermittlung.

Die Adoptionsunterlagen sollten wegen der begrenzten zeitlichen Gültigkeit erst nach Aufforderung durch die Adoptionsvermittlungsstelle beschafft werden.

Ein zu adoptierendes Kind hat schon einmal Eltern verloren. Daher ist es wichtig, sicher zu sein, dass seine künftigen Adoptiveltern u.a.

  • ihm einen stabilen familiären Hintergrund bieten können
  • körperlich und geistig gesund sind
  • ökonomisch abgesichert sind
  • in einer kindgerechten Umgebung leben
  • über ausreichend Wohnraum verfügen
  • in einer stabilen Partnerschaft leben
  • Ein Elternteil bei sollte seine Berufstätigkeit unterbrechen, um sich ganz ihm zu widmen und somit den Prozess der Entwicklung einer tragfähigen Beziehung besser fördern zu können

Das Adoptionsrecht lässt die Adoption durch Alleinstehende zu. Die meisten leiblichen Mütter und Väter, die ihr Kind zur Adoption geben, wünschen sich ein adoptierendes Elternpaar. Die Einwilligung der Eltern in die Adoption setzt voraus, dass sie wissen, wer das Kind adoptieren will, wenn sie auch nicht unbedingt persönliche Daten der Adoptiveltern kennen müssen.

Bei der Feststellung der Eignung endet das Prüfungsverfahren mit dem Sozialbericht, wobei die Bewerber eine Einsicht erhalten, aber eine Aushändigung nicht erfolgen darf. Dem Bericht sind neben Angaben zur rechtlichen Befähigung, Eignung der Bewerber auch die Eigenschaften des vorgesehenen Kindes zu entnehmen.

Ist nach den Prüfungskriterien keine Eignung der Bewerber festzustellen, sind diese in einem Gespräch darüber zu informieren.

Bei jeder Vermittlungsstelle sind weit mehr Bewerber als Kinder gemeldet. Demzufolge kann es durchaus möglich sein, dass an die Adoptiveltern nach Abschlussprüfung und der Vorbereitung über einen längeren Zeitraum hinweg kein Kind vermittelt wird.